Aktuell Markt AG allgemeine Gechäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen:
Generell gilt, was bereits vereinbart wurde.
Wir behalten uns vor, Bestellungen per Vorauskasse oder Nachnahme zu liefern, insbesondere Erstbestellungen.
Preise
Preisänderungen vorbehalten. Die Preise verstehen sich ohne MWST von 8 % bzw. 2.5%. Die MWST wird auf unserer Rechnung separat ausgewiesen. Auftragsbestätigung ohne Verbindlichkeit..
Transportkosten
Die Preise verstehen sich ab Lager. Frei Haus Lieferung ab CHF 750.00 netto Auftragswert
Transporthaftung
Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr bei Versendung der Ware geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalten (z.B. Post, Paketdienst, Camionneur) ausgeliefert hat. Alle eventuellen Transportschäden gehen zu Lasten des Empfängers und müssen bei dem jeweiligen Transportführer geltend gemacht werden.
Eigentumsvorbehalt
Grundsätzlich besteht kein Rückgaberecht für ausgelieferte Ware.
Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht werden.
Später werden keine Reklamationen anerkannt. Bei Ware mit von uns anerkannten Fabrikationsmängeln wird
die mangelhafte Ware durch gleichwertige Ware ausgetauscht und ersetzt. Ist dies nicht möglich, kommt es zu
einer Gutschrift. Nur der Warenwert oder ein Prozentsatz des Warenwertes können gutgeschrieben werden,
nicht aber Transportkosten.
Die Rücksendung mangelhafter Ware bedarf unserer Zustimmung.
Jede Rücksendung muss eine Aufstellung mit folgenden Angaben enthalten: Artikelnummer, Stückzahl, Preis,
Rechnungsnummer, Rechnungsdatum sowie Grund der Rücksendung
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Ansprüche und Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Wird von dritter Seite durch Pfändung oder auf andere Weise unser Eigentum beeinträchtigt, so hat der Käufer den Dritten sogleich auf unser Eigentum hinzuweisen und uns über den Zugriff unter Übersendung bzw. Übergabe etwaiger Unterlagen sofort zu unterrichten. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen seines laufenden Geschäftsbetriebes weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten.
Mit der Weiterveräusserung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren seitens des Käufers gilt die zu
dessen Gunsten gegenüber dem Erwerber entstehende Kaufpreisforderung als an uns abgetreten.